Weshalb müssen Wärme- und Wasserzähler nach 5 Jahren, bzw. Heizkostenverteiler nach 10 Jahren, ausgetauscht werden?

Das Maß- und Eichgesetz schreibt für alle im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten Wärme- und Wasserzähler die Eichung bzw. Beglaubigung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle vor.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung bzw. Beglaubigung beträgt für Wärme- und Wasserzähler 5 Jahre. Nach dieser Zeitspanne müssen die Geräte durch neu beglaubigte Messgeräte ausgetauscht werden.
Dies betrifft auch so genannte Wohnungs-, Etagen- und Zwischenzähler, die im Besitz von Privatpersonen sind. Hausgemeinschaften und Wohnungseigentümer können die Eichpflicht auch nicht durch Beschluss umgehen.
Gemäß Maß- und Eichgesetz liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn nicht geeichte oder nicht beglaubigte Zähler eingesetzt werden. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Des weiteren ist eine Abrechnung mit Verbrauchswerten, die durch nicht geeichte / beglaubigte Zähler erfasst wurden, anfechtbar. Heizkostenverteiler hingegen werden mit einer Batterie betrieben, welche nach ungefähr zehn Jahren verbraucht ist, deshalb ist es erforderlich die Geräte nach dieser Zeit auszutauschen.